💬 Die häufigsten Fragen rund um's Fliesen und Fliesen verlegen!

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Du hast konkrete Fragen zum Thema Fliesenverlegung, Estrichverlegung oder Natursteinverlegung?
Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. 

Der Vorteil bei Fliesenbelägen aller Art, ihr könnt sie leicht reinigen und sie bieten keine Möglichkeit zum Keimwachstum. Besonders die antistatische Eigenschaft lässt die Allergiker unter Euch aufatmen, da Staub und Milben einfach zu entfernen sind. Keramik ist geruchs- und geschmacksneutral, es gibt keine gesundheitsschädlichen Emissionen und keine ungewollte Aufnahme von Stoffen aus der Umwelt. Außerdem sind Fliesen ein idealer Bodenbelag für Eure energiesparende Fußbodenheizung, da die Wärme der Heizung gut durch Stein- und Keramikböden gelangen kann.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder verwendet Ihr die Multifunktions-Flexfuge CRISTALLFUGE-PLUS, welche für Fugenbreiten bis 10 mm geeignet ist oder die ASO-Flexfuge (je nach Art des Natursteins), diese ist am besten für Fugenbreiten bis 20 mm geeignet.

Zu Beginn entfernt Ihr haftungsmindernde und nicht tragfähige Schichten (Schmutz, Anstriche, Spachtelungen etc.), dafür eignet sich z.B. Fegen, Sandstrahlen, Höchstdruck-Wasserstrahlen, Schleifen etc. Vorhandene Risse im Untergrund müsst Ihr vor der Verlegung von Fliesen und Platten mit einem Reaktionsharz schließen. Sollten Bewegungen im Rissbereich eines schwimmenden Estrichs nicht ausgeschlossen werden können, müsst Ihr diesen im Fliesen- bzw. Plattenbelag als Bewegungsfuge übernehmen. Ist es aufgrund des Rissverlaufes nicht möglich, müsst Ihr den Riss mit Reaktionsharz schließen und daneben eine zum Fliesenraster passende Fuge in den Estrich schneiden.

Als Erstes müsst Ihr wasserlösliche Farben oder Klebstoffreste entfernen. Lack- bzw. Ölfarben auf dem Zementestrich solltet Ihr abschleifen. Achtet vor allem darauf, aus dem Untergrund aufsteigende Feuchtigkeit zu verhindern. Als nächstes grundiert Ihr die gesäuberte Fläche mit der schnelltrocknenden, quarzgefüllten Dispersionsgrundierung ASO-Unigrund-S. Sobald die Grundierung trocken ist, könnt Ihr mit den Fliesenverlegemörtel MONOFLEX-XL, MONOFLEX-FAST oder MONOFLEX-FB die Fliesen verlegen.

Diese Fliesenklassiker liegen wieder voll im Trend, denn nicht nur in Gebäuden im Jugendstil werden sie gezielt in Szene gesetzt. Metrofliesen in knalligen Unifarben kommen vor allen Dingen im modernen Ladenbau zum Einsatz und lassen sich optimal mit einer Zementfliese kombinieren. Zement- und Betonoptiken erobern neben Holzprodukten die Bodenflächen und sind stets eine stilsichere Wahl.  Auf den Wandflächen können schlichte Wandfliesen mit auffallenden Dekoren kombiniert werden. Einzelne Wandabschnitte mit Dekoren in 3D-Effekten, Fischschuppenoptik oder auch mit Florentinetten geben dem Raum ein optisches Highlight.  

Bei Epoxidharzfugen kommt es auf die Einhaltung des genauen Mischungsverhältnisses an. Beim Mischen sollte auf die Herstellung einer homogenen Masse durch ausreichendes Rühren mit einem mechanischen Rührwerk geachtet werden. Nach dem Mischen wird der Mörtel umgetopft und nochmals umgerührt, um sicherzustellen, dass alle Reste aus dem Behältnis vermischt worden sind. Die Einfugung der Masse erfolgt mit einem speziellen Epoxidharzfugenbrett. Die Fläche sollte anschließend mit möglichst wenig Wasser abgewaschen werden, dabei erleichtert handwarmes Wasser die Reinigung. Insbesondere der Epoxidharz Feinfugenmörtel und -kleber ASODUR-DESIGN ist neben guten Einfug- und Wascheigenschaften einfach zu verarbeiten und im frischen Zustand leicht mit Wasser abwaschbar. Sobald die Epoxidharzfuge reagiert hat sollte nochmals nachgewaschen werden, um einen Fugenschleier zu vermeiden, da die Entfernung erhärteter Fugenschleier nur durch den Einsatz von Spezialprodukten möglich ist.  

Eine handwerkliche Leistung ist immer eine individuelle Lösung unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. DIN-Normen. Bei einem Bauvorhaben kann aber eine abweichende Lösung oder ein alternatives Produkt manchmal die sinnvoll bessere Lösung darstellen. In diesem Fall wird von einer Sonderkonstruktion gesprochen, die immer gesondert betrachtet und auch vertraglich vereinbart werden muss. Der Auftraggeber muss vom Auftragnehmer über das Abweichen der angebotenen bzw. geforderten Ausführungsart umfassend informiert werden und über mögliche Folgen, die sich bei der Nichteinhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, entstehen können aufgeklärt werden. Nach der schriftlichen Vereinbarung kann die Sonderkonstruktion in den Werkvertrag aufgenommen und ausgeführt werden. Für die Tauglichkeit der vorgeschlagenen Bauweise und der ordnungsgemäßen Bauweise ist der Auftragnehmer vollumfänglich verantwortlich. Eine gesonderte Bauweise sollte immer mit dem Hersteller der zu verwendenden Produkte abgestimmt und von diesem freigegeben werden. Der Hersteller stellt durch seine technisch versierten Mitarbeiter eine Aufbauempfehlung aus, an die sich strikt gehalten werden sollte. 

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